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Standart-Schilder

Fahrzeuge mit Euro-Kennzeichen benötigen bei Fahrten innerhalb der EU kein zusätzliches D-Schild. Einige Fahrzeugbesitzer wollen außerdem lieber ein kleines Kennzeichen – doch dieser Wunsch bleibt oft unerfüllt.

Euro-Kennzeichen

Wer ein Euro-Kennzeichen mit integriertem Nationalitätszeichen an seinem Fahrzeug hat, der benötigt bei Reisen innerhalb der EU kein zusätzliches D-Schild. Wer kein Euro-Kennzeichen hat, muss auch in EU-Ländern mit zusätzlichem Nationalitätszeichen fahren. Bei Verstößen drohen ansonsten nicht unerhebliche Geldbußen.

Bei Reisen außerhalb der EU ist auch ein großes "D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm anzubringen. 

Von den Nicht-EU-Staaten akzeptieren nur Schweiz, Liechtenstein und Norwegen das kleine "D" im Euro-Kennzeichen.

Wunschkennzeichen

In den meisten Bundesländern und bei den meisten örtlichen Zulassungsstellen ist es möglich, ein Wunschkennzeichen zu bekommen. Die Suche eines Wunschkennzeichens kann entweder auf der Kfz-Zulassungsstelle oder im Internet auf der Homepage der Zulassungsstelle erfolgen.

  • Kosten

    Für die Reservierung und die Vorwegzuteilung eines Kennzeichens wird eine Gebühr von 12,80 Euro erhoben. Wenn Sie das Fahrzeug am Tag der Reservierung zulassen, verringert sich diese Gebühr um 2,60 Euro. Sie müssen die Gebühr erst bei der Zulassung des Fahrzeugs zahlen. 

  • Reservierung

    Wenn das reservierte Kennzeichen nicht zur Zulassung verwendet wird, verfällt die Reservierung nach drei Monaten. 

    Die Reservierung von Wunschkennzeichen für ein Wechselkennzeichen ist nicht möglich. 

    Die Wunschkennzeichenreservierung erfolgt unverbindlich. Durch die Reservierung eines Kennzeichens über das Internet entsteht kein Rechtsanspruch.

  • Unzulässige Kombinationen

    Die Tatsache, dass bestimmte Buchstabenkombinationen auf amtlichen Kennzeichen (SS, SA, HJ, KZ, NS) nicht ausgegeben werden, beruht auf Erlassen der jeweiligen Landesministerien bzw. im Falle von Nürnberg (N-PD) auf einer internen städtischen Weisung. Insofern ist die Liste der verbotenen Kombinationen nicht bundeseinheitlich, so dass in einzelnen Bundesländern bzw. Zulassungsbezirken evtl. Kombinationen vergeben werden, die woanders nicht zulässig sind.

    Danach sollen Buchstabenkombinationen, die offensichtlich mit dem Nationalsozialismus in Verbindung gebracht werden, nicht ausgegeben werden. Damit wird auch derjenige, der sich kein Wunschkennzeichen reservieren möchte, davor bewahrt, ein derartiges Kennzeichen zugeteilt zu bekommen. 

    Die Erlasse erfassen nicht die Kombination des Kürzels des Zulassungsbezirkes mit einem einzelnen Buchstaben (H-J; S-A etc.), da hier eben nicht zwangsläufig an bestimmte Abkürzungen erinnert wird. Die Kombination HH war seinerzeit keine gebräuchliche Abkürzung für eine bestimmte Organisation. Daher besteht für die Hansestadt Hamburg keine Notwendigkeit, ihr Kennzeichen abzuändern. 

    Dasselbe gilt für bestimmte Zahlenkombinationen. So ist die Zahl 88 im asiatischen Raum eine Glückszahl, andere erkennen in der 8 den achten Buchstaben des deutschen Alphabets H. Ebenso kann die Zahl 911 als Modellbezeichnung eines deutschen Sportwagens oder als Erinnerung an die Anschläge auf das World Trade Center aufgefasst werden. 

    Diese Beispiele zeigen bereits, dass es nie möglich sein wird, sämtliche Variationen auszuschließen, die auch als Abkürzungen für Organisationen genutzt werden. Dies gilt im Besonderen auch für Kombinationen, die nicht nationalsozialistischem Gedankengut zuzuordnen sind (P-LO; E-TA; K-PD). Die Entscheidung darüber, ob bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombinationen ausgegeben werden liegt bei der jeweiligen Zulassungsbehörde.