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Grüne-Kennzeichen

Auf dem Land kann ein grünes Kennzeichen meist an einem Traktor oder an anderen forst- und landwirtschaftlichen Fahrzeugen gefunden werden. Auch an einem Hunde- oder Pferdeanhänger kann ein grünes Kennzeichen angebracht sein, wenn diese ausschließlich für sportliche Aktivitäten genutzt werden. Aber auch für andere Anhänger ist das Nummernschild zulässig.

Diese Fahrzeuge erhalten ein grünes Kennzeichen

Laut §3 Kraftfahrzeugsteuergesetzes erhalten Sie in diesen Fällen ein grünes Kennzeichen:

  • Fahrzeuge, die für den Winterdienst und die Straßenreinigung genutzt werden
  • Zugmaschinen (ausgenommen Sattelschlepper), Anhänger, Traktoren und andere Fahrzeuge, die land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden
  • Fahrzeuge, mit denen Milch, Magermilch, Molke oder Rahm transportiert werden
  • Fahrzeuge von Hilfsorganisationen, die für Transporte von Hilfsgütern genutzt werden
  • Zugmaschinen, Wohnwagen und Wohnmobile im Schaustellergewerbe
  • Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr, des Luft- und Katastrophenschutzes, des Rettungsdienstes sowie solche zur Krankenbeförderung und zum Behindertentransport
  • Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren (für Sportzwecke) oder Rettungsboten, wenn sie nur für diesen Zweck genutzt werden
  • Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h