Startseite  - Kontakt  - Impressum
 
 
 
Produkte
 

Saison-Kennzeichen

Der Vorteil des Saisonkennzeichens liegt für den Fahrzeug-Halter darin, dass er - wenn er sein Fahrzeug nicht das ganze Jahr über nutzen will - nicht zweimal jährlich zur Zulassungsstelle zwecks Wiederzulassung im Frühling und vorübergehender Stilllegung im Herbst fahren muss. Für den Halter bedeutet dies eine Ersparnis von Zeit und Gebühren. Bei der Behörde wird der Verwaltungsaufwand reduziert.

Geltungszeitraum

Die Gültigkeit des Saisonkennzeichens ist für einen bestimmten Zeitraum (mindestens zwei Monate, höchstens 11 Monate) begrenzt. Dieser Zeitraum ist nicht erweiterbar. Will daher z.B. ein Motorradfahrer sein Motorrad in einem Jahr länger als während des Geltungszeitraums des Saisonkennzeichens nutzen, ist dies nicht ohne förmliche Änderung des Zulassungszeitraums möglich.